2008: Ein Schueler will an seiner Schule beten. Sein Drang ist so stark, dass er dafuer sogar vor Gericht zieht – und gewinnt. Ab sofort darf ihn niemand mehr an seinen Gebeten hindern und das obwohl schulische Bildungseinrichtungen eigentlich religioes neutral gehalten sein muessen. Die einzige vom Gericht gestellte Bedingung: das Gebet darf den Unterrichtsfluss nicht stoeren und muss vom Schueler entsprechend gelegt werden. Zahllose Schueler folgen der Idee regelmaessig in der Schule zu beten. Es kommt zu ganzen Gebetsorgien.
2010: Nach fast einem Jahr gerichtlicher Auseinandersetzung boxxt ein Schueler vor Gericht durch, dass er zum Beten die dafuer notwenige Zeit von rund 15 Minuten am Stueck nehmen darf, auch wenn dabei der Folgeunterricht teilweise gestoert wird. Es koenne nicht sein, dass die schulischen Betriebszeiten ueber das Grundgesetz gestellt werden, so die Richter.
2011: Es gibt nun eigene Gebetsraeume in einer der groessten deutschen Schulen. Diese wurden angeschafft, weil betende Schueler auf Gaengen und in Klassenzimmern die schulischen Aktivitaeten derartig behinderten, dass es den Lehrern sowie dem Schulleiter zuviel wurde. “So konnte das nicht weiter gehen. Taeglich liessen sich duzende Schuelern auf dem Gang und in Klassenzimmern nieder um ihre Gebete zu sprechen. “Diesen Zustand koennen wir nicht weiter dulden. Wir muessen Ausweichraeume einrichten, da die Beterei Ausmasse annimmt, mit denen keiner gerechnet hat”, so der Schulleiter.
2012: “Ich brauche meinen eigenen Gebetsraum”. Schueler klagt vor Gericht fuer seinen privaten Gebetsraum, den er sich seiner Religion zufolge ganz speziell einrichten muss. Paradox: der Schueler ist der Gruender und zeitgleich das einzige Mitglied dieser Religion. Das Gericht gibt ihm recht und verweist in der Begruendung auf das Grundgesetz und den Schutz der Religionsfreiheit.
2015: Die Bildungsministerin fordert das Parlament in einem offenen Brief dazu auf in der kommenden Abstimmung fuer die Aenderung des Grundgesetzes zu stimmen. Der Bau neuer Zimmer fuer zahllosen Forderungen nach eigenen Gebetsraeumen in Schulen habe Millionen Euro deutschlandweit verschlungen. Damit muesse jetzt endlich schluss sein, so die Bildungsministerin. Inzwischen sei es zum Volkssport unter Jugendlichen geworden seinen persoenlichen “Chilloutroom” in der Schule zu ordern und darin den Grossteil der Schulzeit zu verbringen. Alles unter dem Deckmantel der Religion, so die Kritiker.
2018: “Religion vor Bildung – die erste Schule versagt!”, so titelt die groesste deutsche Boulevardzeitung. Eine Schule im Sueden von Deutschland musste aufgeben, da die finanziellen Mittel, die notwendig gewesen waren um die Schule mit den entsprechenden Gebetsraeumen auszustatten, schlichtweg nicht vorhanden waren.
2019: Ein Schueler gesteht in einem Zeitungsinterview, das man inzwischen nur noch als cool angesehen wird, wenn man seinen eigenen “Chilloutroom” hat. Damit ist nun offiziell bestaetigt, was insgeheim schon lange klar war. Das Volk ist erzuernt!
2024: Nachdem das Bildungssystem beinahe komplett kollabiert ist, putscht die seit 2016 bestehende “Volksinitiative zur Abschaffung der Religionsfreiheit an Schulen”, welche in den letzten Jahren massiven Zulauf an Migliedern gewonnen hat. Sie erzwingen die Aufloesung der Religionsfreiheit in Schulen und beenden damit in einem Blutbad das, was einst mit einem einfachen Gebetswunsch begonnen hat. – Die Religionsfreiheit an deutschen Schulen wird aberkannt. Eine neue gesetzliche Regelung schreibt vor, dass von nun an jegliche Form von Religionen an deutschen Schulen verboten ist!