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Warum verschiedene Werte bei Brillenverordnung und Brillenpass?

Donnerstag, den 17. September 2009

Nachdem ich gestern meine neue Brille bekommen habe, ist mir aufgefallen, dass der Optiker im Brillenpass andere Werte vermerkt hat als mein Augenarzt in der Brillenverordnung. Das erstaunte mich etwas, da die Werte doch drastisch voneinander abwichen.

Diese Werte mass mein Augenarzt:
R Sph [Brillenverordnung]: -1,00
R Zyl [Brillenverordnung]: -0,25
R Achse [Brillenverordnung]: 130

L Sph [Brillenverordnung]: -1,00
L Zyl [Brillenverordnung]: -0,50
L Achse [Brillenverordnung]: 69

Und diese Werte waren auf meinem Brillenpass vermerkt:
R Sph [Brillenpass]: -1,25
R Zyl [Brillenpass]: +0,25
R Achse [Brillenpass]: 40

L Sph [Brillenpass]: -1,50
L Zyl [Brillenpass]: +0,50
L Achse [Brillenpass]: 159

Da die beiden Werte teilweise extrem voneinander abweichen, machte ich mich schlau und kam auf eine Antwort von Optikermeister Dieter Medvey.
In dieser Antwort schildert der Optikermeister, dass es bei Optiker die Werte des Augenarztes haeufig so umrechnen, dass die Zylinderangabe positiv ist. Bei mir war das nicht der Fall, so dass der Optiker genau diese Umrechnung vorgenommen hat.

Um sich die Rechenarbeit von Hand zu ersparen, kann man sich hier das Freewareprogramm “RefCalc lite” herunterladen (Linuxer: Wine benutzen!). Dieses rechnet die Werte dann um. Und siehe da, die Werte stimmen. Wunderbar! ;)

+491378100063 – Someone’s calling you …

Mittwoch, den 29. Juli 2009

Heute um kurz nach 12 schaue ich auf mein Handy und sehe ein verpassten Anruf von +491378100063 oder auch 01378100063 (Inlandsnummer). Na schoen denke ich mir, da hat dich jemand nicht erreicht. Gerade will ich zurueck rufen, faellt mir ein, dass 0137 keine Handynummer ist. Nein, es handelt sich um eine Sonderrufnummer und die sind in der Regel kostenpflichtig.
Doch warum zum Teufel ruft mich eine Sonderrufnummer an? Das macht mich stutzig und ich rufe vorerst einmal nicht zurueck.

Zu Hause angekommen setze ich mich an mein Notebook und befrage die Seite mit den bunten Buchstaben. Was lese ich da (whocallsme.com)? Ruft man die Nummer zurueck, so soll dort von einem Gewinnspiel die Rede sein. Also wenn sich das nicht verdaechtig anhoert. Und zudem soll kein Firmenname genannt werden, d.h. man weiss nicht mit dem man es zu tun hat.
Mein Verdacht, dass etwas nicht stimmt, scheint sich zu bestaetigen. Hier versucht mich offensichtlich jemand abzuzocken. Das lasse ich nicht auf mir sitzen!

Ich recherchiere wer die Nummern vergibt und werde fuendig. Die Bundesnetzagentur (kurz BNetzA) ist dafuer zustaendig und bietet passenderweise auch noch ein Formular an, welches es ermoeglicht einen Missbrauch zu melden. Ich mache mich also daran diesen Antrag auszufuellen und sende ihn per eMail an die BNetzA. Gleichzeitig schildere ich das Geschehene, verlinke auf die anderen empoerten Mitbuerger bei whocallsme.com und warte seit dem auf eine Antwort.
Die Bundesnetzagentur wird sich den Fall anschauen und mir hoffenlich alsbald Bescheid geben.

Derzeit bin ich der Meinung, dass es sich bei dem Anruf um einen sogenannten Ping-Anruf handelt, welcher dazu verleiten soll, die Nummer zurueck zu rufen. Ich habe das gluecklicherweise nicht getan und werde mich auch davor hueten.
Inzwischen bin ich auch ueber datenmissbrauch.info auf die betruegerischen Absichten aufmerksam geworden. Dort wird ebenfalls vor dieser Nummer gewarnt.

Es bleibt abzuwarten was die BNetzA schreibt. Derzeit bin ich ziemlich sicher, dass sich hinter der Nummer eine Betruegerbande versteckt. Ob es stimmt wird sich zeigen wenn die BNetzA auf meine eMail antwortet.

Zivildienstleistender auf der erfolglosen Suche nach ermaessigtem Bahnticket – Teil 2

Montag, den 22. Dezember 2008

Vor geraumer Zeit berichtete ich von meinem Versuch am Automaten der Deutschen Bahn eine Fahrkarte fuer die Reise von Meckenbeuren nach Aulendorf zu loesen. Zivildienstleistende haben bei Privatfahrten Anspruch auf 25% Ermaessigung bei Reisen mit der Deutschen Bahn im Inland. Leider war es mir nicht moeglich diese geltend zu machen, worueber ich auch bereits bloggte.

Nun schrieb Bob einen Kommentar zu dem Thema, welcher mich zu weiteren Ueberlegungen anregte. Diese moechte ich nun in einem neuen Artikel kundtun, da es schlichtweg zu viel Text ist um Bob in einem Kommentar zu antworten.

Bob spricht davon, dass die Strecke von Meckenbeuren nach Aulendorf in einem sogannten Verkehrsbund liegt. Ich habe diesbezueglich herausgefunden, dass es sich dabei um den Bodo-Verkehrsbund handelt. Es gibt einen online verfuegbaren Zonenplan dazu, welchen ihr euch hier ansehen koennt.

In dem Zonenplan ist zweifelsfrei zu erkennen, dass sich Meckenbeuren und Aulendorf beide innerhalb dieses Verkehrsbundes befinden. Damit, so meint Bob in seinem Kommentar, sei es ausgeschlossen, dass die 25% Ermaessigung geltend gemacht werden koennen.

Nun frage ich mich natuerlich ist das wirklich so, und wo steht das? Nur weil ich innerhalb des Bodo-Verkehrsbundes verkehre, heisst das noch lange nicht dass ich die mir zugesagten 25% fuer Privatfahrten nicht geltend machen kann. Daher habe ich mich auch diesbezueglich nochmal schlau gemacht.

Das Bundesamt fuer Zivildienst regelt die Angelegenheiten, welche die Zivildienstleistenden betreffen in dem sogenannten “Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes“.
Im Abschitt F dieses Leitfadens, welcher hier downgeloaded werden kann, werden unter 12 II sowohl die Anspruchsgrundlagen und Geltungsbereiche fuer Privatfahrten (Abschnitt 1), als auch das Prozedere des Fahrkartenkaufs (Abschnitt 2) geregelt.

Ich erlaube mir die beiden Abschnitte zu zitieren.

  • 1. Anspruchsgrundlagen und Geltungsbereich

    Zivildienstleistende können ab Dienstantritt nach § 35 Abs. 1 ZDG in Verbindung mit § 31 des Soldatengesetzes im Inland unbeschränkt und zwischen beliebigen Reisezielen verbilligte Privatreisen (einschließlich der täglichen Pendelfahrten) durchführen.
    Für private Reisen, Dienstreisen und tägliche Pendelfahrten darf der Dienstausweis nicht als kostenlose Fahrkarte genutzt werden, sondern ausschließlich für Familienheimfahrten.

  • 2. Fahrkartenkauf

    Der Dienstausweis in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Reisepass berechtigt den Zivildienstleistenden zum Kauf von Fahrkarten mit 25 % Rabatt für private Reisen.
    Die Fahrkarte und die Ausweise sind bei Kontrollen vorzuzeigen. Der Dienstausweis ist nicht übertragbar. Zur missbräuchlichen Benutzung siehe Abschnitt F 12 I Nr. 2. Bei Einzug des Dienstausweises vor der Entlassung gilt
    Abschnitt F 12 I Nr. 2.3.1 und Nr. 2.3.2 entsprechend.
    Ermäßigte Fahrkarten können als einfache oder als Rückfahrkarten für die 2. Klasse sämtlicher Züge bei den Verkaufsstellen der Deutsche Bahn AG und beim Kontrollpersonal in den Zügen (nicht in S-Bahnen) erworben werden. Der Dienstausweis ist beim Kauf vorzulegen. Der Erwerb von ermäßigten Fahrkarten an Automaten ist nicht zulässig.
    Für die Zahlung von Zuschlägen gelten die Regelungen des Abschnitts F 12 I Nr. 4.3.

Abschnitt 1 widerlegt die Annahme von Bob, dass es nicht moeglich sei innerhalb eines Verkehrsbundes die 25% Ermaessigung geltend zu machen. Denn dort heisst es: “Zivildienstleistende können ab Dienstantritt [...] im Inland unbeschränkt und zwischen beliebigen Reisezielen verbilligte Privatreisen [...] durchführen.” (Anm: Hervorhebung durch mich). Eine Reise von Meckenbeuren nach Aulendorf ist meiner Meinung nach eine Privatreise zwischen zwei beliebigen Reisezielen im Inland. Ergo muss ich den Anspruch auf 25% Ermaessigung gelten machen koennen!

Den zweiten Abschnitt habe ich nur deshalb hinzugefuegt um zu demonstrieren wie verfahren die Sache inzwischen ist. Beim Bundesamt fuer Zivildienst weiss die linke Hand scheinbar nicht was die rechte tut. So heisst es im zweiten Abschnitt: “Ermäßigte Fahrkarten können als einfache oder als Rückfahrkarten für die 2. Klasse sämtlicher Züge bei den Verkaufsstellen der Deutsche Bahn AG und beim Kontrollpersonal in den Zügen (nicht in S-Bahnen) erworben werden. Der Dienstausweis ist beim Kauf vorzulegen. Der Erwerb von ermäßigten Fahrkarten an Automaten ist nicht zulässig.” (Anm: Hervorbungen durch mich).

Wichtig ist zunaechst einmal die zweite Hervorhebung. Dort heisst es, dass Fahrkarten nicht am Automaten geloest werden duerfen. Ganz im Gegensatz zu der Darstellung, welche das Bundesamt fuer Zivildienst hier bietet. Dort wird beschrieben wie sich ein Zivildienstleistender verguenstigte Bahntickets am Automaten loesen kann. Das steht ganz klar im Widerspruch zu dem Verbot, welches das Bundesamt fuer Zivildienst in seinem Leitfaden ausspricht.
Was gilt denn nun? Darf ich mir die Karten am Automaten loesen, oder darf ich es nicht? Gilt ein solches Ticket, oder gilt es nicht?

Weiterhin erscheint es mir paradox, dass ich mir mein Ticket beim Kontrollpersonal erwerben kann wie es das Bundesamt fuer Zivildienst proklamiert (siehe oben; erste Hervorhebung). Soweit ich informiert bin, ist diese Regelung schon lange abgeschafft. Zumindest sind mir aus letzter Zeit nur Faelle bekannt, in denen die Personen, die sich Fahrkarten beim Kontrollpersonal loesen wollten, in Verruf geraten sind, Schwarzfahrer zu sein.

Alles in allem hat sich an der Frage also nichts geaendert. Sie lautet immernoch: Wie komme ich, als Zivildienstleistender, an meine mir zustehenden 25% Rabatt auf Privatfahrten mit der Bahn?
Ich denke, dass ich mich bald nochmal an die Bahn wenden werde, um das Thema nochmals aufzugreifen. Dieses mal werde ich es aber per Briefpost machen, denke ich. Vielleicht wird ein Brief bei der Bahn ernster genommen als eine dahergeflatterte eMail. Jedenfalls werde ich auf jeden Fall auch den Leitfaden des Bundesamt fuer Zivildienst mit in den Brief einbauen. Alles weitere werde ich selbstverstaendlich auch bloggen.

Gerne koennt ihr euren Kommentar abgeben. Ich freu mich schon auf eure Meinungen.

Family Guy – Staffel 1 – 7 in einer Box

Freitag, den 21. November 2008

family guy pack

Womit ich derzeit stark liebaeugle ist das Angebot “Family Guy – Series 1-7 – Complete [UK IMPORT]“. Dabei handelt es sich um den UK-Import, welcher jedoch meinen Informationen zufolge auf hiessigen DVD-Playern ohne Probleme abgespielt werden kann. Der Laendercode soll einem dabei keinen Strich durch die Rechnung machen, da der Laendercode 2 fuer Europa und damit sowohl fuer Deutschland als auch fuer Grossbritannien steht.

Derzeit kostet die Box 132,99 Euro was mir leider noch ein wenig zu viel ist. Ich hoffe jetzt einfach darauf, dass die Box bis Weihnachten im Preis faellt um dann zuzuschlagen.
Ein Indiz dafuer, dass der Preis derzeit noch zu hoch ist liefert Play.com. Dort wird die Staffel fuer 91.99 britische Pfunde angeboten. Laut Google entspricht das einem Marktwert von 108,77 Euro.

Hoffentlich wird das Angebot schon bald billiger damit Stewie mit seinem blanken Sarkasmus in meinem Hause Einzug halten und regelmaessig ueber den Bildschirm flimmern kann.

Anzeigen/Werbung in der Abizeitung II

Freitag, den 21. November 2008

Vor geraumer Zeit habe ich einen Artikel dazu geschrieben, wie man am professionellsten vorgeht um potentielle Werbekunden dazu zu ueberreden in der eigenen Abizeitung zu werben. Die Abizeitung selbst traegt sich dann hoffentlich von selbst durch das Geld der Werbeeinnahmen. Im besten Fall bleibt sogar noch ein wenig Geld uebrig welches dann zumeist fuer verschiedene Feiern innerhalb der Stufe verbraten wird.
Inzwischen haeufen sich wieder die Suchmaschinenanfragen zum Thema Werbung in Verbindung mit der Abizeitung und daher moechte ich den jeweiligen Werbeteams der Schulen noch ein paar mehr Tipps mit auf den Weg geben.

Beziehungen – eine sichere Geldquelle

Es ist von Vorteil sich zunaechst innerhalb der Stufe umzuhoeren welche Eltern, Bekannte oder Verwandte der Schueler eine Firma besitzt. Diese Firmen koennen dann kontaktiert werden und sind meist dazu bereit aus Kulanz in der Abizeitung zu werben. Besonders gut funktioniert das dann, wenn der Schueler, ueber den man die Beziehung hergestellt hat, auch die Zusage organisiert. Alles weitere wickelt man aber am besten zentral ueber das Abizeitungsteam ab. Dies hilft dabei den Ueberblick zu bewahren.

Der Preis – es gilt ein gesundes Mittelmass zu finden

Auch wichtig ist natuerlich die Frage wie teuer eine Werbung denn sein darf und soll. Dies ist eine sehr zweischneidige Aufgabenstellung, da viele Firmen bei zu teuren Angeboten gar nicht erst in Verlockung kommen eine Anzeige zu schalten andererseits aber zu billige Angebote dazu fuehren, dass man unglaublich viel Werbung schalten muss um ueberhaupt die Ausgaben zu decken. Es ist daher von Vorteil wenn sich das Abizeitungsteam vorher schlau macht was die vorhergehenden Jahrgaenge fuer die Anzeigen verlangt haben. Dies bietet meist einen guten Fixpunkt an dem man die eigenen Preise festmachen kann.

Wir haben damals fuer eine ganze Seite DIN A4 in schwarz/weiss 150 Euro verlangt. Im Nachhinein betrachtet haette es etwas weniger sein koennen um nicht ganz so viele Firmen abzuschrecken aber es war auch keine utopisch hohe Summe. Je kleiner die Anzeige wurde, desto billiger wurde auch der Preis dafuer angesetzt. Wir hatten uns vor gut einem Jahr dazu entschieden die Preise nicht ganz zu halbieren, wenn sich die Flaeche halbiert. Will heissen, dass eine halbe DIN A4 Seite in schwarz/weiss nicht etwa 75 Euro kostete, sondern zu 80 Euro abgerechnet wurde. Es soll dem Kunden damit die grossflaechigere Seite attraktiver erscheinen als eine kleinere Anzeige. Fuer euch, die die Abizeitung machen und auch bezahlen muessen, ist dies also nur von Vorteil.

Vorbereitungen vor dem Auftritt

Wichtig ist auch, dass ihr euch vor eurem grossen Auftritt bei den Firmen euer eigenes Angebot nochmals vor Augen fuehrt. Wie hoch sind die Preise? Welche Informationen wollen wir zur Abizeitung preisgeben? Was ist wichtig und sollte unbedingt erwaehnt werden? – Was ist eher unwichtig und sollte, wenn ueberhaupt, nur am Rande erwaehnt werden?
Solltet ihr in Gruppen unterwegs sein ist es ratsam maximal zu zweit umherzuziehen. Mehr als zwei Personen machen Gespraeche mit nur einer Person gegenueber schwierig. Euer Gespraechspartner fuehlt sich bei mehr als zwei Personen zudem eher unwohl als dass es hilfreich waere. Wenn ihr in Gruppen unterwegs seid, dann achtet auch darauf die Rollen klar zu verteilen. Nicht dass ihr euch gegenseitig die Argumente wegnehmt oder wild durcheinander redet.

All die Vorbereitung soll euch helfen sicher auftreten zu koennen. Schliesslich ist es euer Ziel die Firmen von einer Anzeige in eurer Abizeitung zu ueberzeugen. Dies gelingt aber nur, wenn ihr selbst Ahnung davon habt was ihr eigentlich vermitteln wollt. Andernfalls werden euch die Firmen schneller hinausbitten als euch lieb ist.

Eine Selbstverstaenlichkeit sollte ein gepflegtes Aeusseres sowie Freundlichkeit sein. Kaum jemand wird sich gern mit ungepfelgten Menschen unterhalten. Schon recht niemand, der es gewohnt ist mit gehobenem Publikum zu verkehren. Auch bei einem Misserfolg solltet ihr dennoch freundlich bleiben. Es koennte ja dennoch sein die Firma ueberlegt es sich doch noch anders.

Fruehzeitig werben

Je frueher ihr anfangt Werbepartner zu suchen, desto eher haben sie noch Geld um es in eure Werbung zu investieren. Viele Firmen machen regelmaessig Werbung in lokalen Zeitungen und dergleichen. Dafuer legen sie meist ein gewisses Budget auf die Seite. Wenn das verbraucht ist, dann ist Schluss mit der Werbung. Daher solltet ihr euch beeilen und zusehen, dass ihr die Firmen ueberzeugt solange sie noch liquide sind.
Wir haben letztes Jahr Mitte Dezember angefangen Werbepartner zu suchen. Viel spaeter sollte man meines Erachtens aus oben genannten Gruenden auch nicht loslegen.

Druckvorschau

Eine gute Moeglichkeit um boese Ueberraschungen nach dem Druck der Abiturzeitung zu vermeiden ist es den Firmen eine Druckvorschau zukommen zu lassen. Ihr arbeitet die Anzeige in euer Layout ein und schickt den Firmen die Seite dann zu mit der Bitte das Okay zum Druck zu geben. Nachdem euch die Firmen das Okay erteilt haben koennt ihr die Anzeige so wie verschickt abdrucken ohne spaeter Angst haben zu muessen, dass sich eine Firma wegen irgendwelchen Gruenden bei euch beschwert. Im schlimmsten Fall koennte dies naemlich dazu fuehren, dass ihr das Geld wieder an die Firma zurueckzahlen muesst. Daher geht lieber auf Nummer sicher und arbeitet mit der Druckvorschau. Das kostet zwar etwas Zeit spart dafuer aber Geld und vor allem Nerven.

Fristen setzen

Es ist wichtig, dass ihr den Firmen Fristen setzt. Ihr solltet einen Termin festlegen an dem letzten Einsendungen angenommen werden. Die Deadline solltet ihr so waehlen, dass ihr noch genug Zeit habt noch ankommende Werbungen zu verarbeiten und vor allem solltet ihr dafuer Sorge tragen, dass die Druckvorschau noch stattfinden kann. Beachtet dabei, dass die Firmen auch noch eine gewisse Reaktionszeit brauchen um das Okay fuer die Druckvorschau zu geben. Nach dieser Deadline nehmt ihr konsequent keine weiteren Anzeigen mehr an. Dies hilft euch am Ende in zeitliche Probleme zu geraten.

Auch fuer die Druckvorschau bietet sich eine Deadline an. Ihr koennt dort mit einem Widerrufungsrecht innerhalb einer gewissen Zeitspanne arbeiten. Sollte die Firma keinen Protest gegen die Druckvorschau einlegen gilt sie als akzeptiert und ihr hakt die Sache ab. Das erspart euch eine Menge Arbeit. Vor allem bei Firmen die die Druckvorschau vergessen zu akzeptieren.
Inwiefern man allerdings einen Rechtsanspruch auf die Deadlinie der Druckvorschau in dieser Form hat, kann ich leider nicht beantworten.

Fazit

Gute Organisation ist die halbe Miete. Mit einer gesunden Organisation kommt man schliesslich am schnellsten ans Ziel – auch wenn es etwas leidige Vorarbeit bedeutet.

Zusammen mit den Tipps aus meinem letzten Artikel solltet ihr jetzt hoffentlich gut gewappnet sein fuer das grosse Abenteuer Abizeitung. Ich hoffe ihr habt Spass und genug zahlende Werbepartner. Viel Erfolg!