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Zivildienstleistender auf der erfolglosen Suche nach ermaessigtem Bahnticket – Teil 2
Vor geraumer Zeit berichtete ich von meinem Versuch am Automaten der Deutschen Bahn eine Fahrkarte fuer die Reise von Meckenbeuren nach Aulendorf zu loesen. Zivildienstleistende haben bei Privatfahrten Anspruch auf 25% Ermaessigung bei Reisen mit der Deutschen Bahn im Inland. Leider war es mir nicht moeglich diese geltend zu machen, worueber ich auch bereits bloggte.
Nun schrieb Bob einen Kommentar zu dem Thema, welcher mich zu weiteren Ueberlegungen anregte. Diese moechte ich nun in einem neuen Artikel kundtun, da es schlichtweg zu viel Text ist um Bob in einem Kommentar zu antworten.
Bob spricht davon, dass die Strecke von Meckenbeuren nach Aulendorf in einem sogannten Verkehrsbund liegt. Ich habe diesbezueglich herausgefunden, dass es sich dabei um den Bodo-Verkehrsbund handelt. Es gibt einen online verfuegbaren Zonenplan dazu, welchen ihr euch hier ansehen koennt.
In dem Zonenplan ist zweifelsfrei zu erkennen, dass sich Meckenbeuren und Aulendorf beide innerhalb dieses Verkehrsbundes befinden. Damit, so meint Bob in seinem Kommentar, sei es ausgeschlossen, dass die 25% Ermaessigung geltend gemacht werden koennen.
Nun frage ich mich natuerlich ist das wirklich so, und wo steht das? Nur weil ich innerhalb des Bodo-Verkehrsbundes verkehre, heisst das noch lange nicht dass ich die mir zugesagten 25% fuer Privatfahrten nicht geltend machen kann. Daher habe ich mich auch diesbezueglich nochmal schlau gemacht.
Das Bundesamt fuer Zivildienst regelt die Angelegenheiten, welche die Zivildienstleistenden betreffen in dem sogenannten “Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes“.
Im Abschitt F dieses Leitfadens, welcher hier downgeloaded werden kann, werden unter 12 II sowohl die Anspruchsgrundlagen und Geltungsbereiche fuer Privatfahrten (Abschnitt 1), als auch das Prozedere des Fahrkartenkaufs (Abschnitt 2) geregelt.
Ich erlaube mir die beiden Abschnitte zu zitieren.
- 1. Anspruchsgrundlagen und Geltungsbereich
Zivildienstleistende können ab Dienstantritt nach § 35 Abs. 1 ZDG in Verbindung mit § 31 des Soldatengesetzes im Inland unbeschränkt und zwischen beliebigen Reisezielen verbilligte Privatreisen (einschließlich der täglichen Pendelfahrten) durchführen.
Für private Reisen, Dienstreisen und tägliche Pendelfahrten darf der Dienstausweis nicht als kostenlose Fahrkarte genutzt werden, sondern ausschließlich für Familienheimfahrten. - 2. Fahrkartenkauf
Der Dienstausweis in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Reisepass berechtigt den Zivildienstleistenden zum Kauf von Fahrkarten mit 25 % Rabatt für private Reisen.
Die Fahrkarte und die Ausweise sind bei Kontrollen vorzuzeigen. Der Dienstausweis ist nicht übertragbar. Zur missbräuchlichen Benutzung siehe Abschnitt F 12 I Nr. 2. Bei Einzug des Dienstausweises vor der Entlassung gilt
Abschnitt F 12 I Nr. 2.3.1 und Nr. 2.3.2 entsprechend.
Ermäßigte Fahrkarten können als einfache oder als Rückfahrkarten für die 2. Klasse sämtlicher Züge bei den Verkaufsstellen der Deutsche Bahn AG und beim Kontrollpersonal in den Zügen (nicht in S-Bahnen) erworben werden. Der Dienstausweis ist beim Kauf vorzulegen. Der Erwerb von ermäßigten Fahrkarten an Automaten ist nicht zulässig.
Für die Zahlung von Zuschlägen gelten die Regelungen des Abschnitts F 12 I Nr. 4.3.
Abschnitt 1 widerlegt die Annahme von Bob, dass es nicht moeglich sei innerhalb eines Verkehrsbundes die 25% Ermaessigung geltend zu machen. Denn dort heisst es: “Zivildienstleistende können ab Dienstantritt [...] im Inland unbeschränkt und zwischen beliebigen Reisezielen verbilligte Privatreisen [...] durchführen.” (Anm: Hervorhebung durch mich). Eine Reise von Meckenbeuren nach Aulendorf ist meiner Meinung nach eine Privatreise zwischen zwei beliebigen Reisezielen im Inland. Ergo muss ich den Anspruch auf 25% Ermaessigung gelten machen koennen!
Den zweiten Abschnitt habe ich nur deshalb hinzugefuegt um zu demonstrieren wie verfahren die Sache inzwischen ist. Beim Bundesamt fuer Zivildienst weiss die linke Hand scheinbar nicht was die rechte tut. So heisst es im zweiten Abschnitt: “Ermäßigte Fahrkarten können als einfache oder als Rückfahrkarten für die 2. Klasse sämtlicher Züge bei den Verkaufsstellen der Deutsche Bahn AG und beim Kontrollpersonal in den Zügen (nicht in S-Bahnen) erworben werden. Der Dienstausweis ist beim Kauf vorzulegen. Der Erwerb von ermäßigten Fahrkarten an Automaten ist nicht zulässig.” (Anm: Hervorbungen durch mich).
Wichtig ist zunaechst einmal die zweite Hervorhebung. Dort heisst es, dass Fahrkarten nicht am Automaten geloest werden duerfen. Ganz im Gegensatz zu der Darstellung, welche das Bundesamt fuer Zivildienst hier bietet. Dort wird beschrieben wie sich ein Zivildienstleistender verguenstigte Bahntickets am Automaten loesen kann. Das steht ganz klar im Widerspruch zu dem Verbot, welches das Bundesamt fuer Zivildienst in seinem Leitfaden ausspricht.
Was gilt denn nun? Darf ich mir die Karten am Automaten loesen, oder darf ich es nicht? Gilt ein solches Ticket, oder gilt es nicht?
Weiterhin erscheint es mir paradox, dass ich mir mein Ticket beim Kontrollpersonal erwerben kann wie es das Bundesamt fuer Zivildienst proklamiert (siehe oben; erste Hervorhebung). Soweit ich informiert bin, ist diese Regelung schon lange abgeschafft. Zumindest sind mir aus letzter Zeit nur Faelle bekannt, in denen die Personen, die sich Fahrkarten beim Kontrollpersonal loesen wollten, in Verruf geraten sind, Schwarzfahrer zu sein.
Alles in allem hat sich an der Frage also nichts geaendert. Sie lautet immernoch: Wie komme ich, als Zivildienstleistender, an meine mir zustehenden 25% Rabatt auf Privatfahrten mit der Bahn?
Ich denke, dass ich mich bald nochmal an die Bahn wenden werde, um das Thema nochmals aufzugreifen. Dieses mal werde ich es aber per Briefpost machen, denke ich. Vielleicht wird ein Brief bei der Bahn ernster genommen als eine dahergeflatterte eMail. Jedenfalls werde ich auf jeden Fall auch den Leitfaden des Bundesamt fuer Zivildienst mit in den Brief einbauen. Alles weitere werde ich selbstverstaendlich auch bloggen.
Gerne koennt ihr euren Kommentar abgeben. Ich freu mich schon auf eure Meinungen.
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Ubuntu Intrepid Ibex: Pulseaudio entfernen zerstoert X11-Session
Ich hatte eben das Problem, dass ich das Paket pulseaudio deinstalliert habe und prompt konnte ich micht nicht mehr unter Gnome anmelden. Die Fehlermeldung lautete: Couldn’t exec /usr/bin/pulse-session: No such file or directory.
Nach einiger Recherche kam ich auf die Loesung. Man darf pulseaudio nicht einfach mit einem simplen sudo apt-get remove pulseaudio entfernen, sondern muss die purge-Option benutzen, da sonst die Datei /etc/X11/Xsession.d/70pulseaudio im System zurueckbleibt und diese beim Aufrufen nicht prueft ob, der Pfad /usr/bin/pulse-session existiert.
Beim Entfernen des pulseaudio-Pakets wird dieser jedoch entfernt und so entsteht der Fehler, welcher zur Folge hat, dass man sich nur noch abgesichtert in Gnome anmelden kann.
Hat man pulseaudio nun ohne purge-Option entfernt, so installiert man pulseaudio nochmals mittels sudo apt-get install pulseaudio und entfernt es anschliessend wieder mittels sudo apt-get remove --purge pulseaudio.
Dann sollte man sich wieder normal unter Gnome anmelden koennen.
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Acer Aspire 7720G – Lautstaerkeregler umpolen unter Ubuntu 8.10 Intrepid Ibex
Es gibt einen einfachen Weg den Lautstaerkeregler unter Ubuntu umzupolen bzw. zu verdrehen/vertauschen. Im Normalfall ist der Regler so geschalten, dass eine Drehbewegung zum Benutzer hin die Lautstaerke erhoeht, eine Drehbewegung vom Benutzer weg in Richtung Bildschirm hingegen die Lautstaerke verringert.
Ich persoenlich bin der Meinung, dass es genau umgekehrt sein sollte um eine intuitive Bedienung zu gewaehrleisten. Wer dies an seinem Notebook aendern moechte, fuer den habe ich ein paar Screenshots davon geknippst, wie vorzugehen ist.
Zunaechst ruft man die Einstellungen der Tastenkombinationen (Shortcuts) auf: System -> Einstelluingen -> Tastenkombinationen. Dort findet man unter “Audio” die Tastenkuerzel fuer “Lauter” und “Leiser”. Diese sehen nach einer normalen Ubuntuinstallation so aus:
Um die beiden Tastenkuerzel zu vertauschen klickt man sie nacheinander an. Nach jedem Klick auf das Tastenkuerzel erscheint der Text “Neue Tastenkombination”, welcher dazu auffordert eine neue Tastenkombination einzugeben. Nun drückt man jeweils auf die Loeschen-Tast und erhaelt folgendes Resultat:
Sind beide Eintraege deaktiviert klickt man sie erneut hintereinander an und dreht das Scrollrad bei “Lauter” von sich selbst weg und beim Tastenkuerzel “Leiser” analog dazu zu sich hin. Das Ergebnis ist folgendes Bild:
Fertig! Nun verhaelt sich der Lautstaerkeregler genau umgekehrt zu vorhin.
Getestet unter Ubuntu 8.10 Intrepid Ibex
