Was das offene Fenster mit der Online-Durchsuchung zu tun hat
Was hat ein offenes Fenster mit der Online-Durchsuchung zu tun? Diese Frage darf man sich durchaus stellen nachdem man diesen Artikel gelesen und sich daraufhin ein paar Gedanken gemacht hat. In der Politik ist man sich nun endlich einig, dass die Staatsbediensteten um einen PC zu durchsuchen nicht in die Wohnung des potentiellen Taeters eindringen duerfen. Dies verletze das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, so die gemeinsame Meinung.
Was bleiben also noch fuer Moeglichkeiten einen Trojaner auf den PC zu schleusen? Diese Frage muss man sich zwangslaeufig stellen, wenn man ein solches Teil irgendwo platzieren will. Nehmen wir an es handelt sich um einen Desktop-PC, welcher einen festen Platz in der Wohnung hat und diese sein gesamtes elektronisches Leben lang nicht verlaesst. Physikalisch gesehen kommt man also nicht ran an die Kiste. Es bleibt nur noch der virtuelle Weg ueber die Datenleitung an welcher der PC haengt.
Der einzige Weg um die Schadsoftware powered by Germany an den Mann oder auch die Frau zu bringen fuehrt also ueber die Netzwerkkarte. Es bleibt kein Spielraum. Doch leider ist der PC scheinbar nicht durch das Grundgesetz geschuetzt. Ein virtueller Einbruch ist eben nicht gleich einem realen. Der kleine aber feine Unterscheid macht es wieder einmal!
In diesem Sinne sollte man das Fenster geschlossen halten und entsprechend alles verriegeln und verrammeln. Wer kein Fenster hat kann alternativ auch seinen Pinguin entsprechend warm anziehen oder aber dafuer sorgen, dass er nicht in den sauren Apfel beissen muss. Die Politik hat versagt, jetzt liegt es an uns sich entsprechend abzusichern!
Am 24. April 2008 um 10:04 Uhr
Hart aber wahr :/
Link zu diesem Kommentar