Dez
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Aliens vs. GEZ

By Fabi  //  Briefwechsel  //  No Comments

Ein Thema das mich seit laengerem wirklich brennend interessiert habe ich hier mal in eine passende Form gebracht.
Die entscheidene Frage ist: Kann man sowas abschicken oder werden die Mitarbeiter der GEZ mich fuer verrueckt erklaeren?

Sehr geehrte Damen und Herren der GEZ,

in letzter Zeit habe ich mir immer und immer wieder eine Frage gestellt auf die Ich leider auch auf Ihrer Webseite keine Antwort finden konnte. Ich hoffe Sie koennen mir per eMail eine Antwort darauf geben.

Nehmen wir an ein Mensch, nennen wir ihn verallgemeinernd A, der Erde, im Folgenden B genannt, wir von C Aliens der Rasse D vom Stern E entfuehrt. Mit ihm werden verschiedene Versuche aus einem Alienversuchskatalog, der Einfachheit halber im Folgenden F genannt, durchgefuehrt. In F sind unter anderem auch telekommunikative Versuche, nennen wir diese verallgemeinernd G, vorgesehen, welche von den C Aliens durchgefuehrt werden. Die Versuche der Reihe F, und damit natuerlich auch der Reihe G, irgendwo im Weltall zwischen B und E durchgefuehrt, verleihen A nun die Faehigkeit in einem Land der Erde namens Deutschland, im Folgenden mit H betitelt, oeffentlich rechtliches Fernsehen zu empfangen. Aussergewoehnlich ist an dieser Stelle, dass A das Programm in seinem Kopf visualisieren kann – DVB-T sei dank! Der Empfang von A ist fuer alle aussenstehenden Personen, I genannt, nicht einzusehen.

Es gibt nun zwei Varianten, die in Anbetracht kommen:

Variante 1: A stimmt den Versuchen der Reihe F (und damit natuerlich auch denen der Reihe G) zu und ermächtigt damit die C Aliens zu ihren Handlungen. Damit ist ja gewissermassen A selbst verantwortlich fuer den Empfang des oeffentlich rechlichen Rundfunks und kann den Aliens von E keinen Vorwurf machen. Muss er in diesem Fall an Sie, die GEZ, Geld transferieren?

Variante 2: A bevollmaechtigt die Bewohner von E nicht zu den Versuchen aus F (wahlweise auch nur den Versuchen aus G). Damit ist der Eingriff der C Aliens ein Eingriff in die Grundrechte von A. A ist also sogesehen ein Opfer und war ueberhaupt nicht mit dem Empfang der Sendungen der oeffentlich rechtlichen Fernsehanstalten einverstanden, kann den Empfang jedoch auch nicht unterbinden. Dies ist den C Aliens von E vorbehalten. Muss A in diesem Fall Geld bezahlen?

In beiden Varianten wird natuerlich vorausgesetzt, dass A ehrlich und gewissenhaft vorgeht. Legt er keinen Wert auf Ehrlichkeit koennte er natuerlich auch I die Tatsache verschweigen, dass er im Kopf wann immer er will Rundfunksendungen empfangen kann und dies einfach machen. Da ich jedoch davon ausgehe, dass solche Menschen nicht existieren kommen fuer mich persoenlich nur die beiden oben genannten Varianten in Betracht.

Ich hoffe Sie koennen mir eine hinreichend gut begruendete Antwort auf meine Frage geben und meine Neugier diesbezueglich stillen.

Mit freundlichen Gruessen,
Fabian Mueller, ein freundlicher Bewohner von H.

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