20
eMail von der Nationalbibliothek
Vor kurzem habe ich einen kritischen Artikel darueber verfasst, dass die Nationalbibliothek inzwischen beauftragt wurde auch unkoerperliche Werke, sogenannte Netzpublikationen, zu archivieren. Im gleichen Atemzug habe ich eine eMail an die Nationalbibliothek geschrieben, in welcher ich nochmals hinterfragt habe wie es denn nun um Netzinhalte steht – inbesondere um die Blogs.
Nun habe ich eine Antwort erhalten, welche meine Zweifel jedoch ganz und gar nicht ausraeumt.
Man erklaert mir am Anfang der eMail nochmals fein saeuberlich wozu die Nationalbibliothek gedacht ist und was deren Ziele sind. Die Nationalbibliothek selbst beschreibt sich als “zentrale Archivbibliothek [sowie das] nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland”. Man geht auch naeher auf die Aufgaben ein, welche per Gesetz am 22. Juni 2006 geaendert wurden:
Koerperliche und unkoerperliche Medienwerke sind Teil des nationalen kulturellen und geistigen Schaffens; deren Sammlung, Erschließung, Verzeichnung und Archivierung dient der Wissenssicherung.
So viel wusste ich bis dato auch schon.
Nach dieser allgemeinen Hinfuehrung zum Thema wird es interessant. Jetzt werden die Netzpublikationen genauer definiert. So gehoeren “alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in oeffentlichen Netzen zugaenglich gemacht werden” zu den Netzpublikationen und muessen daher von der Nationalbibliothek gespeichert und verwaltet werden.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Schrift, Bild und Ton. – Also im Prinzip alles was auf einem Blog Verwendung findet. Wollt ihr auch gleich eine 1:1-Kopie aller Quelldateien oder … ach lassen wir das.
Wie man die Daten einsammeln will weiss man indes noch nicht. So heisst es in der eMail:
Die Veroeffentlichung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien ist fuer den Herbst 2007 geplant. Unsicherheiten seitens der Ablieferungspflichtigen bzgl. des Sammelumfangs der Deutschen Nationalbibliothek werden damit behoben.
Es gibt also derzeit noch kein geeignetes Verfahren dazu die Daten einzusammeln um sie zu archivieren und fruehestens im Herbst dieses Jahres kann mit einem solchen Verfahren gerechnet werden. Also wenn ich alles richtig verstanden habe, dann koennen wir Blogger uns bis dahin noch zuruecklehnen und muessen vorerst nichts an die Nationalbibliothek schicken.
Blogs zaehlen laut der eMail zu den webspezifischen Publikationen, fuer welche “noch Entwicklungsarbeit fuer die Archivierung und Sammlungstechnik geleistet werden [muss]“. In diesen Faellen werden die “betreffenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst dann angefordert, wenn der Stand der Technik dies zulaesst”.
Das verstehe ich nun nicht. Muessen die Daten selbststaendig abgegeben werden oder werden diese angefordert? Denn wenn die Daten vorgemerkt und zum entsprechenden Zeitpunkt angefordert werden, dann brauchen wir Blogger uns ja auch gar nicht mehr um den weiteren Prozess der Sammelmethode kuemmern. Sobald unsere Texte interessant werden und der Archivierung beduerfen wird man sich bei uns melden und erst dann muessen wir auch reagieren. Das ist dann aber nicht in Einklang zu bringen mit dem Wort “Pflichtablieferungsverordnung”, welches zuvor in der eMail verwendet wurde. Bei einer Pflichtablieferung muss man etwas notgedrungen selbststaendig abliefern.
Wie soll es nun gehandhabt werden? Fragen ueber Fragen und selbst die Nationalbibliothek scheint nicht zu wissen wie es weitergehen soll – zumindest im Moment nicht.
