Schaar vs. Musikindustrie

Seit einiger Zeit will die Musikindustrie das Privileg die Personendaten von Filesharingusern direkt beim ISP erfragen zu koennen – ohne den “leidigen” Umweg ueber die Zustimmung eines Gerichts nehmen zu muessen. Man koenne damit die Forderungen auf zivilrechtliche Strafen schneller abwickeln, so die Musikindustrie.

Peter Schaar, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht das ein klein wenig anders. Ihm zufolge sei es unangemessen der Musikindustrie solche Machtinstrumente in die Hand zu legen, da die Personendaten immer noch dem Fernmeldegeheimnis unterliegen und nicht ohne einen triftigen Grund an die Musikindustrie herausgegeben werden koennen.
Schaar spricht in seiner Rede auch den Generalverdacht an, den man derzeit sofort mit Herrn Schaeuble in Verbindung bringt. Es sei zu befuerchten, “dass gutgläubige Nutzer sich dem Generalverdacht einer strafbaren Handlung ausgesetzt sehen oder zu Unrecht mit erheblichen finanziellen Forderungen bedroht werden”, so Schaar.
Auch die Provider sehen die derzeitige Lage wie Schaar, Heise berichtete. Oliver Süme, eco-Vorstand Recht und Regulierung, kritisiert, dass mit dieser Regelung “Privatunternehmen dieselben Befugnisse wie der Staatsanwalt” fordern.

Dass viele Politiker derzeit kaum Ahnung von dem haben was sie beschliessen zeigt sich in der Begruendung warum man der Musikindustrie durchaus dieses umstrittene Privileg zukommen lassen koenne. Die Musikindustrie habe den eigentlichen Teil der Ermittlung durch das Herausfinden der IP-Adresse schon erledigt und daher sei die Auskunft ueber die Adressdaten mit einer simplen Telefonauskunft gleichzusetzen, so die Politiker.
Interessant wird es dann, wenn auch Privatleute erwaegen eine solche Auskunft ohne richterlichen Beschluss zu fordern. Wenn das nicht viel mehr als eine Telefonauskunft ist, warum ist diese dann Privatleuten untersagt? Die Inverssuche kann man als Privatanwender doch auch in Anspruch nehmen.

Quellen: Focus online, Heise

Einen Kommentar schreiben