Gerade habe ich einen Artikel bei Florian drueben gelesen, der mich motiviert jetzt auch mal was zu dem Thema zu schreiben. Ich empfehle dem Leser dieses Artikels auch unbedingt den von Florian zu lesen.
Derzeit wird darueber diskutiert, ob es legal ist, wenn Eltern ihr Kind aus religioesen Gruenden beschneiden lassen. Aktuell hat das Landgericht Koeln entschieden, dass Eltern ihr Kind nicht beschneiden lassen duerfen – wenn es dafuer keinen medizinischen Grund gibt. Und das ist gut so!
Im Grunde genommen muss hier abgewaegt werden, was wichtiger ist: die koerperliche Unversehrtheit des Kindes oder die Religionsfreiheit. Beide Freiheiten sind im Grundgesetz verankert – nur welche wiegt schwerer? Das Gericht argumentiert
Gemäß § 1627 Satz 1 BGB sind vom Sorgerecht nur Erziehungsmaßnahmen gedeckt, die dem Wohl des Kindes dienen. Nach wohl herrschender Auffassung in der Literatur [...] entspricht die Beschneidung des nicht einwilligungsfähigen Knaben weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfeldes noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts dem Wohl des Kindes. Die Grundrechte der Eltern aus Artikel 4 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG werden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs.1 und 2 Satz 1 GG begrenzt. [...] Die in der Beschneidung zur religiösen Erziehung liegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist, wenn sie denn erforderlich sein sollte, jedenfalls unangemessen. [...] Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können zuwider. Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet [...].
Quelle
Die Argumentation der Juden, dies sei das Aus des Judentums in Deutschland halte ich fuer einen Schnellschuss und sehe dies, will man es hart formulieren, schon fast als einen Erpressungsversuch.
Unabstreitbar ist, dass die Beschneidung im Judentum einen wichtigen Platz einnimmt und seit vielen Jahrtausenden zelebriert wird. Allerdings aendert das nichts daran, dass es nicht konform mit der Gesetzeslage in Deutschland ist. Und damit ist es strafbar. Punkt. Da hilft auch keine Argumentation mit der Tradition (die ich sowieso fuer eine der schwaechsten Argumentationen insgesamt halte). Die Politik darf sich schlicht nicht hinreissen lassen, wegen einer Religion (Judentum, Christentum, Islam, ganz egal …) eine Ausnahme zu machen. Denn die koerperliche Unversehrtheit ist entschieden viel wichtiger zu werten, als die Religionsfreiheit. Dieser Grundsatz muss beibehalten werden, da es hier um einen Stuetzpfeiler in unserer Auffassung von Recht handelt. Auch wenn die Religionen, in diesem Fall die Juden, mit dem Urteil nicht zufrieden sind und jammern, darf hier auf keinen Fall nachgegeben werden. Auch darf man sich nicht von etwaigen Argumenten der Juden wegen ihrer “besonderen Rolle” in Deutschland beeinflussen lassen – das hat damit alles nichts zu tun. Man muss rational bleiben und logisch ueberlegen. Es geht hier auch nicht um die Juden, sondern es koennte auch jede andere Religion sein. Das Ergebnis muss das gleiche sein, egal wer da jetzt vor einem steht.
Und wenn die Religion dann ernsthaft der Meinung ist, dass Deutschland aus diesem Grund kein geeigneter Platz fuer sie ist, wenn sich die Religion als so unflexibel erweist, dann steht es ihnen frei das Land verlassen. Und das ist nicht anti-semitisch, nicht rassistisch und auch nicht boese gemeint. Das ist einfach logisch. Denn in Deutschland gibt es dann nur noch zwei Moeglichkeiten fuer sie: breche mit dem Gesetz oder der Religion.
Ich will niemandem in seine Religion reden, aber vielleicht sollte man auch einmal darueber nachdenken, was das denn fuer eine Religion ist, die eine Koerperverletzung notwendig macht, um dazu zu gehoeren. So richtig einladend wirkt das ja nicht.
Als Fazit laesst sich festhalten: Die koerperliche Unversehrtheit ist der Religionsfreiheit vorzuziehen. Das war bisher so und muss so bleiben. Schlussendlich haengt es an der Religion mit dieser Gegebenheit klar zu kommen. Erpressen lassen darf sich ein Staat deswegen allerdings nicht.
Nachtrag vom 12. September 2012:
Ich hatte bezueglich diesem Thema eine sehr interessante Diskussion mit einem Bekannten von mir. Dieser hat mir zwei Artikel empfohlen, die ich gerne hier weiter empfehle. Der eine ist aus der Kolumne von Harald Martenstein und heißt “Der liebe Gott muss halt mal fünfe gerade sein lassen”. In diesem Artikel geht es um die Beichte im Christentum, die, sofern man so argumentiert wie ich oben, also rein logisch, auch nicht erlaubt sein duerfte. Der andere Artikel ist aus der Frankfurter Rundschau und trägt den Titel “Beschnitten und traumatisiert”. Er ist ein Erfahrungsbericht von einem Juden, der in seiner Kindheit von seinem Vater nicht beschnitten wurde, da die Umstaende eine zu grosse Gefahr darstellten. Spaeter dann hat sich der Autor selbst zum Judentum und damit der Beschneidung bekannt. Der Artikel legt Nahe, dass ein Wandel stattfindet, allerdings recht langsam. Zudem fordert der Autor, den Religionen Zeit fuer die Anpassung zu geben.
Beide Arikel sind auf ihre Weise interessant geschrieben und absolut zum Lesen empfohlen. Der Artikel von Martenstein ist polemisch-satirisch geschrieben und ganz am Ende loest der Autor die Spannung, in dem er eine 180 Grad-Wendung macht und doch kein Verbot der Beichte fordert. Aber der Artikel macht eines klar: Selbst in Deutschland, einem Vorreiter der Saekularisierung, gibt es noch immer Stellen, bei denen der Staat eng mit der Religion verwoben ist. Von daher kann man die Forderung der anderen Religionen nachvollziehen, auch Sonderregelungen zu wuenschen. Arugmentiert man wie ich oben, muesste man komplett alles umkrempeln. Da das aber schwierig zu gestalten sein duerfte, steht man vor einem Problem: Raeumt der Staat der einen Religion mehr Freiheiten ein, als der anderen? Ist das vereinbar mit dem Grundsatz der Religionsfreiheit? Sofern nicht alle Religionen gleichgestellt werden und der Staat nicht komplett von der Religion getrennt wird, wird es also nicht gerecht zugehen koennen. Ich kann daher zu einem gewissen Grad die Religionen, abseits vom Christentum, verstehen, die jetzt auch gerne eine Sonderbehandlung haetten.
Im anderen Artikel ist das zu sehen, was ich mir wuensche: ein Mensch entscheidet selbst, ob er einer Religion beitreten moechte, oder nicht. Er entscheidet sich pro Religion und laesst sich als Erwachsener beschneiden um zur Religion zu gehoeren. Allerdings, und das ist der Haken an der Geschichte, sind die Umstaende, in denen das alles passiert, die falschen. Der Vater des Mannes laesst ihn als Kind nicht beschneiden, weil er mit der Gefahr aufwaechst, dann als Jude erkannt und dadurch im Nachteil zu sein. Allerdings zeigt dieser Erfahrungsbericht auch, dass die Menschen selbststaendig zur Religion kommen, wenn es ihnen denn wichtig ist. Vielleicht sollte man, und das ist meine Forderung an alle Religionen, die Personen selbst im volljährigen Alter entscheiden lassen. Was gibt es denn besseres als eine Bekenntnis zum Glauben, bei der man weiss, dass die Person sie auch wirklich ernsthaft und im Vollbesitz aller geistigen Kraefte getroffen hat? Wohl nichts.
Zum anderen zeigt der Artikel auf, das die Muehlen von Religionen langsam mahlen. Wandel braucht Zeit und genau diese fordert der Autor ein. Allerdings ist das, wie ich oben geschrieben habe, nicht in Einklang zu bringen mit der Gesetzeslage. Was also tun? Ich erwarte von den Religionen ihren Mitgliedern hier entgegen zu kommen und selbst einmal darueber nachzudenken und endlich mal schneller und flexibler zu sein in der Entscheidungsfindung. Das muss moeglich sein, da sich die Mitglieder sonst in einer recht misslichen Lage befinden. Dafuer kann aber weniger der Staat, der solche Ritualien verbietet, als vielmehr die Religion etwas, die den Mitgliedern kommunizieren koennte, dass beispielsweise eine Beschneidung vor dem 18-ten Lebensjahr nicht notwendig ist, wenn diese im jeweiligen Land rechtlich nicht umsetzbar ist. Damit waere allen geholfen und der Wandel der Religion kann dann immer noch stattfinden.
Bei nicht allem oben Geschriebenen war mein Bekannter meiner Meinung und das ist auch gut so und wichtig. Denn nur ueber viele Meinungen kann man eine Gesamtmeinung bilden und diese Themen muessen diskutiert werden. Ich hoffe nur, dass man meinen Artikel auch richtig versteht. Keinesfalls will ich irgendwen des Landes verweisen oder sonst irgendwie “rausmobben”. Ich bin der Meinung wir muessen einen Konsens finden. Aber als vernunftbegabter Mensch hoffe ich, dass wir in solchen Diskussionen die Vernuft nicht aussen vor lassen – ist es doch genau jede, die uns auszeichnet.